Aufstellraum

Fachmännische Begriffe die mit * gekennzeichnet sind, werden ganz unten extra erklärt

  • Feuerstätten unter 50kw *NWL müssen nicht in einem Heizraum aufgestellt werden. Es genügt ein Aufstellraum. Hackschnitzel-heizungsanlagen sind hiervon ausgenommen und müssen in einem Heizraum aufgestellt werden.
  • Aufstellung innerhalb einer Nutzungseinheit grundsätzlich erlaubt
  • Unter Stiegen, auf Fluchtwegen und in nicht ausgebauten Dachböden ist die Aufstellung
    von Feuerstätten unzulässig.
  • Wird die Feuerstätte in einem Gebäudebereich aufgestellt, in dem die Wand hinter der Feuerstätte auf voller Höhe und seitlich der Feuerstätte mit einem Überstand von mindestens 40cm in **EI 90 (nicht brennbar) ausgeführt ist, sind keine weiteren baulichen Anforderungen erforderlich.
  • Fußboden aus Baustoffen des Brandverhaltens mind. ***A2.
  • Der Aufstellungsraum für die jeweilige Feuerstätte muss so groß sein, dass die Feuerungsanlage ungehindert bedient, betrieben, gewartet, gereinigt und überprüft werden kann.
  • Feuerstätten und Verbindungsstücke dürfen nicht in Räumen angeordnet werden, in denen nach Lage, Größe, Beschaffenheit oder Verwendungszweck Gefahren für Personen und Sachen entstehen könnten.
  • Für die Ausstellung von Feuerstätten sind die vom Hersteller angegebenen Mindestabstände zu brennbaren Materialien einzuhalten. Sind derartige Angaben nicht verfügbar, sind die Abstände wie folgt einzuhalten:
    Feuerstätten müssen zu Bauteilen mit brennbaren Materialien einen Abstand von mindestens 40 cm aufweisen. Ein Abstand von
    20 cm ist bei Anordnung einer Abschirmung aus nicht brennbaren Materialien der Klasse A1 gemäß ÖNORM EN 13501-1 ausreichend, wobei die Abschirmung folgende Anforderungen erfüllen muss:
    ― Abstand zum Bauteil mit brennbaren Materialien mindestens 3 cm,
    ― Abstand der Ränder der Abschirmung zu Fußboden und Decke mindestens 5cm,
    ― Abschirmung muss die Feuerstätte um mindestens 40 cm überragen.
    Bei Feuerstätten mit einer Oberflächentemperatur von nicht mehr als 85 °C ist ein Abstand von 3 cm zu Bauteilen mit brennbaren Materialien ausreichend, wenn der Zwischenraum hinter lüftet ist.
  • Feuerstätten und Verbindungsstücke müssen von brennbaren Bauteilen, Bekleidungen und festen Einbauten einen solchen Abstand aufweisen oder so abgeschirmt sein, dass diese unter allen beim Betrieb auftretenden Temperaturen nicht entzündet werden können (siehe dazu ÖNORM H5170 bzw. Herstellerangaben). Verbindungsstücke dürfen nicht durch Decken, in Wänden oder in unzugänglichen bzw. unbelüfteten Hohlräumen geführt werden.
  • Es wird empfohlen, Aufenthaltsräume, in denen Feuerstätten aufgestellt sind, mit
    einem Rauchwarnmelder gemäß ÖNROM EN 14604 auszustatten. Um die Gefahr einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung zu minimieren, wird die Montage eines geeigneten Warnmelders nach ÖVE/ÖNORM EN 50291-1 ebenfalls empfohlen.
  • Das ausreichende Nachströmen von Verbrennungsluft ist sicherzustellen. Bei raumluftabhängiger Betriebsweise ist ein Nachweis, dass bei Betrieb aller mechanischer und natürlicher Be- und Entlüftungsanlagen ausreichend Verbrennungsluft nachströmen kann, zu erbringen. (weitere Maßnahmen siehe ÖNORM H5170)
  • Tragbarer Feuerlöscher gem. TRVB F124 in erreichbarer Nähe bereitstellen.

* Was bedeutet NWL?
NWL heißt Nennwärmeleistung und ist die maximale Wärmemenge, die ein Heizgerät (z.B. Heizkessel, Kaminofen) unter bestimmten, vom Hersteller festgelegten Bedingungen, im Dauerbetrieb abgeben kann. Sie wird in Kilowatt (kW) angegeben und ist ein wichtiger Parameter bei der Auslegung von Heizungsanlagen.

** Was bedeutet EI 90?

Die Klassifizierung EI 90 ist eine Klassifizierung im Brandschutz, die angibt, dass ein Bauteil im Brandfall mindestens 90 Minuten lang seinen Raumabschluss (E) und seine Wärmedämmung (I) behält

  • E (Raumabschluss): Das Bauteil muss verhindern, dass Flammen und heiße Gase auf die nicht betroffene Seite des Bauteils übertreten.
  • I (Wärmedämmung): Das Bauteil muss die Wärmeübertragung über die nicht betroffene Seite so weit reduzieren, dass eine Entzündung von Materialien auf dieser Seite verhindert wird.

Daher bedeutet EI 90, dass ein Bauteil, das diese Anforderungen erfüllt, für 90 Minuten im Brandfall seinen Schutz vor Flammen und Hitze und seine Isolierwirkung behält.

 

*** Was bedeutet A2?

Die Brandschutzklasse A2 kennzeichnet nichtbrennbare Baustoffe, die jedoch geringe Mengen brennbarer Bestandteile enthalten können. Sie sind eine Untergruppe der nichtbrennbaren Baustoffe nach EN 13501-1, wobei A1 die höchste Stufe der Nichtbrennbarkeit darstellt. A2-Materialien tragen nicht wesentlich zum Brand bei und entwickeln im Brandfall keine oder nur geringe Mengen an Rauch oder brennenden Tropfen.