Heizraum
Fachmännische Begriffe die mit * gekennzeichnet sind, werden ganz unten extra erklärt
- Heizräume sind Räume mit erhöter Brandgefahr
- Ein Heizraum ist erforderlich bei Feuerstätten > 50kw und für Hackschnitzelheizungsanlagen mit automatischer Beschickung. Für andere Feuerstätten genügt ein Aufstellraum.
- Belüftung bei raumluftabhängigen Feuerstätten: Zuluftführung aus dem Freien mit
Mindestquerschnitt netto 400 cm², dies entspricht entweder 20cm x 20cm eckig oder 23cm rund.
Diese Öffnung reicht bei Feuerstätten für feste Brennstoffe und atmosphärischen Gasfeuerstätten bis 100kw, darüber hinaus 4cm² pro kw NWL. Bei allen sonstigen Feuerstätten mit anderen Brennstoffen reicht die Öffnung bis 200kw, darüber hinaus 2cm² pro kw NWL. - Wände und Decken müssen REI90* ausgeführt und raumseitig mit A2** bekleidet sein
-> Werden diese Wände und Decken durchdrungen, (z.b.s. für automatische Beschickung von Holzfeuerungsanlagen) so ist sicherzustellen das der Feuerwiderstand erhalten bleibt. Beispiel:
Bei automatischer Austragung aus dem Brennstofflagerraum wird empfohlen, bei der Trennwand unmittelbar über der Förderleitung eine Revisionsöffnung im Ausmaß von ca. 30 cm x 20 cm vorzusehen. Diese Öffnung ist entweder mit einem Bauteil zumindest der Klassifikation EI 30 oder mit einem geprüften Abgasfangreinigungstürchen (Reinigungsverschluß) zu verschließen. - Türen, Tore und Fenster müssen EL30-C*** ausgeführt sein.
- Heizraumtüren müssen ≥ 0,8 m breit und ≥ 2 m hoch sein.
- Bodenbeläge in Heizräume müssen A2 entsprechen.
- In einem Heizraum ist eine gemeinsame Aufstellung von Lagerbehältern für feste Brennstoffe in Form von Pellets und der zugehörigen Feuerstätte mit automatischer Beschickung zulässig, wenn nicht mehr als 15m³ gelagert werden, sowie für flüssige Brennstoffe der Gefahrenkategorie 4 (Diesel, Heizöl, Petroleum weil Flammpunkt über 60 C° bis 93 C° liegt) und der zugehörigen Feuerstätte zulässig wenn nicht mehr als 5000L gelagert werden.
- Der Heizraum ist ausreichend elektrisch zu beleuchten.
- Bei automatischen Feuerungsanlagen ist ein Notschalter (Fluchtschalter, Not-Aus) an ungefährdeter und leicht zugänglicher Stelle außerhalb des Heizraumes anzubringen, der die Verbrennungseinrichtung und die Brennstoffzufuhr allpolig abschaltet. Es dürfen jedoch nicht die Beleuchtung sowie die Abgas- und Wärmetransporteinrichtungen abgeschaltet werden.
- Tragbarer Feuerlöscher gemäß TRVB F124 vor dem Heizraum.
- Der Aufstellungsraum für die jeweilige Feuerstätte muss so groß sein, dass die Feuerungsanlage ungehindert bedient, betrieben, gewartet, gereinigt und überprüft werden kann.
* Was bedeutet REI 90?
Die Klassifizierung REI 90 ist eine Klassifizierung im Brandschutz, die angibt, dass ein Bauteil im Brandfall mindestens 90 Minuten lang seine Tragfähigkeit (R), seinen Raumabschluss (E) und seine Wärmedämmung (I) behält
- R (Tragfähigkeit): Das Bauteil muss in der Lage sein, seine statische Funktion unter Brandbeanspruchung für die angegebene Zeit aufrechtzuerhalten.
- E (Raumabschluss): Das Bauteil muss verhindern, dass Flammen und heiße Gase auf die nicht betroffene Seite des Bauteils übertreten.
- I (Wärmedämmung): Das Bauteil muss die Wärmeübertragung über die nicht betroffene Seite so weit reduzieren, dass eine Entzündung von Materialien auf dieser Seite verhindert wird.
Daher bedeutet REI 90, dass ein Bauteil, das diese Anforderungen erfüllt, für 90 Minuten im Brandfall seine strukturelle Stabilität, seinen Schutz vor Flammen und Hitze und seine Isolierwirkung behält.
** Was bedeutet A2?
Die Brandschutzklasse A2 kennzeichnet nichtbrennbare Baustoffe, die jedoch geringe Mengen brennbarer Bestandteile enthalten können. Sie sind eine Untergruppe der nichtbrennbaren Baustoffe nach EN 13501-1, wobei A1 die höchste Stufe der Nichtbrennbarkeit darstellt. A2-Materialien tragen nicht wesentlich zum Brand bei und entwickeln im Brandfall keine oder nur geringe Mengen an Rauch oder brennenden Tropfen.
*** Was bedeutet Brandschutztür EL 30-C?
"El 30-C" bei Brandschutztüren bedeutet, dass die Tür eine Feuerwiderstandsklasse von 30 Minuten hat (EI₂30-C) und selbstschließend ist (C). Das "EI₂" steht für die Klassifizierung nach ÖNORM B 3850, wobei "E" die Raumabschließung (Verhinderung des Feuerdurchtritts) und "I₂" die Wärmedämmung (Verhinderung des Wärmedurchgangs) für 30 Minuten gewährleistet. "C" kennzeichnet die Selbstschließfunktion, die sicherstellt, dass die Tür im Brandfall automatisch schließt.