Feuerstätten und Dunstabzugsanlagen

Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen nur dann an Abgasanlagen angeschlossen werden, wenn durch raumluftabsaugende Anlagen (andere Feuerstätten, Dunstabzugsanlagen, Abluft Wäschetrockner, WC und Badlüfter) auch in anderen Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten im Luftverbund der ordnungsgemäße Betrieb nicht beeinträchtigt wird.

Es ist sicherzustellen, dass im Aufstellraum kein Unterdruck von mehr als 4 Pa auftritt.

Das Problem:

Durch Energieeinsparende Bauweise werden Gebäudehüllen immer dichter gebaut, damit so wenig wie Möglich Wärmeenergie aus ihnen entweichen kann. Was für das eine gut ist, ist für das andere schlecht, nämlich dann wenn in einer recht dichte Gebäudehülle ein Kaminofen und eine nach aussen Luftabsaugende Dunstabzugsanlage installiert werden soll. Der Kaminofen braucht Luft zur Verbrennung und die Dunstabzugsanlage führt Luft nach aussen ab. Wenn durch die Dichtheit der Gebäudehülle nicht soviel Luft von aussen nachströmen kann, wie von der Dunstabzugsanlage nach aussen abgefördert wird, entsteht in Folge ein leichter Unterdruck im Raum. Wenn dieser Unterdruck stärker ist, wie der des Rauchfangs und der Kaminofen und die Dunstabzugsanlage gleichzeitig in Betrieb sind, wird der Kaminofen in seiner Verbrennung massiv beeinträchtigt und im schlimmsten Fall wird von der Dunstabzugsanlage die Abgase der Feuerstätte über die Türdichtung in den Raum gesaugt. Dies kann sehr schnell zu einer CO Vergiftung führen.

Hierbei muss auch beachtet werden, das bei Feuerstätten die über einen externen Verbrennungsluftanschluss von aussen verfügen, dennoch Abgase über die Türdichtungen gezogen werden können. Nur weil sie die Verbrennungsluft von aussen bekommen sind sie nicht automatisch Raumluftunabhängig. Nur Feuerstätten mit einer DiBt Zulassung werden als Raumluftunabhängig gekennzeichnet und sind besonders Dicht und können mit raumluftabziehenden Geräten kombiniert werden.

Die Lösung:

4 Pa Messung:

Für den sicheren Betrieb von Feuerstätten darf der maximale Unterdruck im Aufstellungsraum nur 4 Pa betragen. Ob genügend Verbrennungsluft vorhanden ist, lässt sich messtechnisch durch eine 4 Pa-Messung nachweisen. Hierbei wird der Kaminofen und die Dunstabzugsanlage gleichzeitig in Betrieb genommen und dabei gemessen ob der Unterdruck im Raum über 4 Pa steigt. Ist dies der Fall muss man auf unten stehende Maßnahmen zurückgreifen.

Diese Differenzdruckmessung ist bei jeder Abnahme von Heizherden oder Kaminöfen in der Nutzungseinheit mit Abluft Dunstabzugsanlagen nachzuweisen.

Fensterkontaktschalter:

Fensterkontaktschalter bieten eine kostengünstige und einfache Möglichkeit die Dunstabzugsanlage so zu schalten, das Sie nur in Betrieb genommen werden kann wenn ein Fenster auf Kipp gestellt wird. Somit kann bei gleichzeitigem Betrieb von Kaminofen und Dunstabzugsanlage kein Unterdruck im Raum entstehen.
Am Fenster werden zwei Funkkontakte aufgeklebt die erkennen ob das Fenster auf Kipp steht. An der Dunstabzugsanlage wird nur der Stecker der Anlage in den Empfänger gesteckt und die Installation ist erledigt.
Kosten zwischen 30 und 50 Euro

Fensterfalzlüftung:

  • Einbau in Fensterrahmen unterschiedlicher Größe
  • zur kontinuierlichen Frischluftzufuhr in Wohn- und Geschäftsgebäuden
  • individuelle Regelung der Zuluft durch einstellbare Öffner-Position
  • Außenstück: unauffälliges Design mit integriertem Gitter zur Verhinderung von eindringendem Wasser oder Insekten
  • Innengitter: einstellbare Öffner-Position zur Änderung des Zuluftvolumens und der Stromrichtung

Kosten zwischen 25 und 80 Euro

Es gibt noch andere Möglichkeiten die weitaus technisch ausgereifer sind, jedoch deutlich Teurer (zbs. Differenzdruckwächter). Ich werde Sie aber hierzu gerne Beraten.