Der Rauchfang

Der Rauchfang ist das Herzstück jeder Feuerstätte. Er muss den nötigen Unterdruck für die Feuerstätte erzeugen. Eine Feuerstätte ist auf einen bestimmten Unterdruck geprüft, den sie braucht um optimal zu funktionieren. Dieser Unterdruck ist bei den meisten Feuerstätten 12Pa. Mit diesem Unterdruck werden die Abgase abgezogen und nach aussen befördert und Verbrennungsluft angezogen für eine stabile und saubere Verbrennung zu gewährleisten. Für diesen Unterdruck zu erzeugen muss eine mindest Wirksame Höhe von 4,5m - 5m erreicht werden.

Im Zuge neuer Feuerstätten muss der Rauchfang auch immer neue Anforderungen erfüllen. Welche diese sind erfahren Sie hier.

  • Alle Feuerstätten sind an Abgasanlagen anzuschließen, die über Dach führen.
  • Die Mündungen von Abgasanlagen sind so zu situieren, dass eine Beeinträchtigung von Personen durch Abgase vermieden wird und einwandfreie Zugverhältnisse gewährleistet sind.
  • Ein Rauchfang muss Russbrandbeständig sein. Das heißt er muss bei einem Rußbrand im Rauchfang, eine Feuerwiderstandsdauer von 90min haben. (Trifft nicht bei Doppelwandige Edelstahkaminen zu)
  • Rauchfänge müssen von brennbaren Baustoffen so weit entfernt sein, dass an diesen bei Nennwärmeleistung der Feuerstätten keine höheren Temperaturen als 85 °C und bei Rußbränden im Inneren von Schornsteinen keine höheren Temperaturen als 100 °C auftreten können.
  • Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen müssen zu den Außenflächen von Rauchfängen mindestens einen Abstand einhalten, der dem mit der Rußbrandbeständigkeitsklasse angegebenen Abstand zu brennbaren Baustoffen entspricht. (min. 5cm, je nach Anlage vom Hersteller angegeben mehr)

  • Für brennbare Baustoffe, die nur mit geringer Fläche an Rauchschornsteine grenzen, wie Fußböden, Fußleisten und Dachlatten, ist kein Abstand erforderlich
  • Beträgt der horizontale Abstand zwischen Mündungen von Abgasanlagen und Fenster von Aufenthaltsräumen weniger als 10 m, sind die folgenden vertikalen Mindestabstände einzuhalten:
    • 3,00 m, wenn die Mündung vor Fenstern, Türen oder Zuluftöffnungen liegt,
    • ansonsten 1,00 m.
    Dabei muss sich die Mündung der Abgasanlagen oberhalb der Fenster, Türen oder Zuluftöffnungen befinden. Es ist der vertikale Abstand zwischen Oberkante der Mündung und Sturzunterkante bzw. Oberkante der Lüftungsöffnung zu messen. (siehe Bilder oben)
  • Die Mündung muss den First um mindestens 40 cm überragen, oder es müssen folgende Mindestabstände von der Dachfläche, normal zu dieser gemessen, eingehalten werden:
    • 60 cm bei mit Gas oder Öl betriebenen Feuerstätten, bei denen die Temperatur der Abgase unter den Taupunkt abgesenkt wird (Brennwertkessel),
    • ansonsten 1,00 m.
    Bei Flachdächern ist die Mündung mindestens 40 cm über die Oberkante der Attika und zumindest 1,00 m über die Dachfläche zu führen. Wird eine Dachfläche als Terrasse genutzt ist die Mündung mindestens 2,00 m über die Standfläche zu führen.
  • Schornsteinwangen dürfen nicht durch Einstemmen von Schlitzen jeder Art, Einsetzen von Dübeln oder Bankeisen, Einschlagen von Mauerhaken oder Einlegen von Ankern geschwächt oder in unzulässiger Weise beansprucht werden.
  • Rauchfänge müssen Gasdicht sein.
  • Rauchfänge müssen einen gleich bleibenden lichten Querschnitt haben
  • Zwischenräume in Deckendurchführungen sind mit nicht brennbaren formbeständigen Baustoffen geringer Wärme-leitfähigkeit auszufüllen.

Wie erkenne ich welchen Abstand zu brennbaren Bauteilen der Rauchfang einhalten muss?

Jedes Produkt muss ein CE Kennzeichen haben und einer Prüfung durchlaufen sein. Die Produktkennzeichnung ist auf dem Typenschild ersichtlich. Die Kennzeichnung für einen Rauchfang könnte wie folgt aussehen.
T400 N1 D 3 G50 L90  und bedeutet

  • T400       Temperaturklasse für Feuerstätten mit einer Abgastemperatur bis 400°C
  • N1           Druckklasse bis 40PA Unterdruck
  • D              Kondensatbeständigkeitsklasse, Betrieb der Feuerstätte nur im trockenen Bereich
  • 3              Korrosionswiderstandsklasse, für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe zugelassen
  • G50         G= Rußbrandbeständig, 50 = 5cm Abstand zu brennbaren Bauteilen
  • L90          Feuerwiderstandsdauer 90min

                                    Typenschild EKAEdelstahlkamin                                                                    Typenschild Schiedel Kamin