Wanddurchführung

Eine Wanddurchführung ist ein heikles Thema im Brandschutz. Denn Stauhitze ist der häufigste Grund für Brände im Haus in Verbindung mit Holzfeuerstätten. Dieses Thema sollte man dem Fachmann überlassen, dennoch möchte ich hier informativ über die gängigen Richtlinien eingehen.
So heißt es in der ÖNORM B 8311; die Durchführung eines Verbindungsstück durch eine brennbare Wand muss allseits mindestens einen Abstand im Ausmaß von 20cm zu einem nichtbrennbaren Schutzohr (Brandschutzklasse A1) sowie einen Wärmedurchlasswiderstand
>0,25m² × K/W aufweisen.

Alternativ können Ausmauerungen aus Mauerziegel (ohne durchgehende Fugen) bzw. einem bezüglich Wärmedämmeigenschaften, Formbeständigkeit (bezogen auf Temperatur, Druck und meschanische Beanspruchung) und Dichtheit geleichwertigem Material hergestellt werden.

Von akkreditierten Prüfstellen geprüfte Wanddurchführungen sind ebenfalls zulässig.

In der Praxis muss man jede Bauliche Maßnahme extra bewerten und demnach die verschiedenen Wanddurchführungsmöglichkeiten in betracht ziehen. Zum Beispiel: Steht eine brennbare Wand direkt 5cm angrenzend vorm Rauchfang, durch die man hindurch muss oder will man das Verbindungsstück direkt durch die brennbare Aussenwand an einen Edelstahlaussenkamin anschließen.

Auch einer optischen Komponente kann man der Entscheidung gewichtung beimessen. Soll die Wanddurchführung im Wohnraum (meist der Fall) realisiert werden oder in einer Werkstatt mit sekundären optischen Bewertungspunkten.

Mein Tipp, ziehen Sie einen Fachmann zu rate. Gerne Berate ich Sie über ihr Vorhaben oder/und unterbreite Ihnen auch ein Angebot über die Durchführung.

Ein Beispiel für eine zugelassene Wanddurchführung und dessen Montage finden Sie hier.