Rauchrohr (Verbindungsstücke)
Rauchrohre (Verbindungsstücke) sind Bauteile für die Verbindung zwischen dem Auslass der Feuerstätte und der Abgasanlage. Dazu zählen metallische und keramische Rohre sowie keramische Poterien.
- Verbindungsstücke dürfen in solchen Räumen nicht angeordnet werden, in denen nach Lage, Größe, Beschaffenheit oder Verwendungszweck Gefahren für Personen entstehen können (z.B. in Treppenhäusern; auf Gängen, ausgenommen innerhalb von Wohnungen; in nicht ausgebauten Dachräumen).
- Verbindungsstücke müssen von brennbaren Bauteilen, Bekleidungen und festen Einbauten einen solchen Abstand aufweisen oder so abgeschirmt sein, dass diese unter allen beim Betrieb auftretenden Temperaturen nicht entzündet werden können.
Zusammenfassung der Abstände zur besseren Übersicht siehe unten. - Verbindungsstücke dürfen nicht durch Decken, in Wänden oder in unzugänglichen bzw. unbelüfteten Hohlräumen geführt werden.
- Aufhängungen und Unterstützungen sind nicht brennbar auszuführen.
- Der Durchmesser des Rauchrohrs muss dem Durchmesser des Abgasstutzens des Kamins oder Ofens entsprechen
- Es sollten möglichst wenige Richtungsänderungen vorgenommen werden, idealerweise nicht mehr als 2-3 Bögen
- Das Rauchrohr muss gasdicht verlegt sein, um das Austreten von Rauchgasen zu verhindern.
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Das Rauchrohr sollte ein leichtes Gefälle in Richtung der Feuerstätte aufweisen, um Kondenswasserbildung zu vermeiden.
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Der Übergang vom Rauchrohr zum Schornstein muss dicht und stabil sein. Es sind zugelassene Übergangsstücke zu verwenden.
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Rauchrohre müssen CE-gekennzeichnet und zugelassen sein
Abstände zu brennbaren Teilen von Rauchrohren (Verbindungsstücken)
Brennbare Bauteile sind alle Teile die nicht der Brandschutzklasse A1 oder A2 angehören. (zbs. Holz, Kabelkanäle, Wasserrohre aus Kunststoff)
Feste Brennstoffe:
Bei festen Brennstoffen (Holz, Kohle etc.) 40cm zu brennbaren Teilen. Dieser Abstand kann auf 20cm reduziert werden, wenn das Rauchrohr min. 2cm dick mit einem formfesten Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,04W/(m×K) ummantelt wird.
oder
wenn das zu schützende brennbare Bauteil mit einer Abschirmplatte der Brandschutzklasse A1 oder A2 geschütz wird. Die Abschirmplatte muss min. 3cm vom brennbaren Bauteil entfernt und 20cm vom Rauchrohr entfernt sein. Sie muss ebenso das Rauchrohr um min. 20cm zu allen Seiten überragen sowie muss der Abstand der Ränder der Abschirmung zu Fußboden und Decke mindestens 5 cm haben.
Flüssige Brennstoffe (160 C°-400C°):
Bei flüssigen Brennstoffen und einer maximalen Abgastemperatur zwischen 160 C° bis 400 C° 20cm zu brennbaren Teilen. Dieser Abstand kann auf 10cm reduziert werden, wenn das Rauchrohr min. 2cm dick mit einem formfesten Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit
≤ 0,04W/(m×K) ummantelt wird.
oder
wenn das zu schützende brennbare Bauteil mit einer Abschirmplatte der Brandschutzklasse A1 oder A2 geschütz wird. Die Abschirmplatte muss min. 3cm vom brennbaren Bauteil entfernt und 10cm vom Rauchrohr entfernt sein. Sie muss ebenso das Rauchrohr um min. 10cm zu allen Seiten überragen sowie muss der Abstand der Ränder der Abschirmung zu Fußboden und Decke mindestens 5 cm haben.
Flüssige Brennstoffe (bis 160C°):
Bei flüssigen Brennstoffen und einer maximalen Abgastemperatur bis 160 C° 5cm Abstand zu brennbaren Teilen.
Abstände zu brennbaren Teilen von keramischen Rohren bzw. keramischen Poterien mit einer Wanddicke ≥ 1,25cm
Bei Feuerstätten mit festen Brennstoffen und einmaliger Brennstoffauflage innerhalb der Nennheizzeit (min. 8H) bei ortsfest gesetzen Öfen, gelten folgende Mindestabständen.
Abstand zu brennbaren Teilen 20cm. Dieser Abstand kann auf 10cm reduziert werden, wenn das keramische Rohr min. 2cm dick mit einem formfesten Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,04W/(m×K) ummantelt wird.
oder
wenn das zu schützende brennbare Bauteil mit einer Abschirmplatte der Brandschutzklasse A1 oder A2 geschütz wird. Die Abschirmplatte muss min. 3cm vom brennbaren Bauteil entfernt und 10cm vom Rauchrohr entfernt sein. Sie muss ebenso das Rauchrohr um min. 10cm zu allen Seiten überragen sowie muss der Abstand der Ränder der Abschirmung zu Fußboden und Decke mindestens 5 cm haben.