Heizherde / Küchenherde

Alles über Heizherde: Modelle, Tipps und Kaufberatung.

Was ist ein Heizherd?

Ein Heizherd ist ein traditioneller Küchenherd, der sowohl zum Kochen als auch zum Heizen verwendet wird. Er wird typischerweise mit Holz oder Kohle befeuert und kann eine gemütliche Wärme in Ihrem Zuhause erzeugen.

Worauf Sie beim Kauf eines Heizherds achten sollten

  • Heizleistung
    Als Faustformel gilt (bei einer Raumhöhe von 2,50 m): Bei älteren Gebäuden (Baujahr vor 1977 ohne Wärmeschutzstandard) 1kW/6- 8m²,  bei neueren Gebäuden 1kW/10-12m², bei Gebäuden mit Niedrigenergie oder Passivstandard 1kW/14-20m²
  • Größe des Kochfelds
  • Material und Verarbeitung
  • Sicherheitsmerkmale

Was ist bei der Aufstellung eines Heizherds zu beachten?

Informationen kurz und knapp, ausführlicher im unteren Text.

Was muss ich bei der Aufstellung eines Küchen Heizherdes beachten?

Bei der Aufstellung sind in erster Linie die Abstände zu brennbaren Bauteilen zu beachten die der Hersteller in der Produkterklärung und/oder auf dem Typenschild angibt. Will man den Heizherd direkt an einen Anbauschrank stellen ist ein Brandschutzelement am Heizherd notwendig der den seitlichen Abstand auf 0cm reduziert.

Ist es auch möglich ein Heizherd ohne Brandschutzelement in die Küche zu integrieren?

Ja. Die ÖNORM B8311 gibt hier Möglichkeiten vor. Genaueres siehe weiter unten. 

Sind Schränke oder Regale über bzw. neben dem Heizherd erlaubt.

Auch das gibt der Hersteller in seiner Produkterklärung vor. In der Regel sind es zwischen 65cm - 80cm für Schränke/Regale über dem Herd. Sind keine Angaben vom Hersteller vorhanden gelten die aus der ÖNORM B 8311 von 60cm mit geschlossener Herdplatte. Bei öffenbare Herdplatte (z.B. Herdringe) sind keine Überbauten erlaubt.

Wenn durch ein Brandschutzelement der seitliche Abstand zu brennbaren Bauteilen auf 0cm reduziert wurde, dürfen zwar Holzschränke an den Heizherd gestellt werden, jedoch darf der Holzschrank die Herdplatte nicht überragen sondern muss auf der gleichen Höhe oder darunter sein.

Wie ist der Abstand zu brennbaren Teilen von Rauchrohren?

Rauchrohre von Feuerstätten mit festen Brennstoffen müssen einen Abstand allseits von 40cm zu brennbaren Teilen einhalten.

Brennbare Teile sind alle Teile die nicht zu den Brandschutzklassen A1 oder A2 gehören.

Möglichkeiten diesen Abstand zu reduzieren finden Sie unter Rauchrohr

Heizherde in Küchen mit Dunstabzugsanlagen; was ist zu beachten?

Steht der Heizherd in einer Küche mit einer Umluft Dunstabzugsanlage ist nichts zu beachten.

Ist es eine Abluft Dunstabzugsanlage, wird bei der Abnahme des Heizherds mit einer Differenzdruckmessung ermittelt, ob beim gleichzeitigen Betrieb von Heizherd und Dunstabzugsanlage sich ein Unterdruck im Gebäude aufbaut, der den Heizherd beeinflusst und es zu einer gefährlichen Situation von Abgasaustritt kommen kann. Mehr zum Thema finden Sie unter Feuerstätten und Dunstabzugsanlagen

Heizherde werden überwiegend in Küchen aufgestellt. Hierbei soll sich der Heizherd optimal in das Küchenbild integrieren, was meist heiß das der Heizherd direkt an Holzeinbauschränke angrenzen soll. Viele Hersteller haben mittlerweile darauf reagiert und haben in ihren Herden eine Brandschutzvorrichtung eingebaut, wodurch es möglich ist den seitliche Abstand zu brennbaren Bauteilen auf 0cm zu minimieren. 
Ob der Heizherd seiner Wahl über eine Brandschutzeinrichtung verfügt, muss man bei Onlinekäufen vorher in der Bedienungsanleitung oder in der Produkterklärung überprüfen. Ansonsten sollte der Verkäufer darüber infomieren.

Überlässt man die Aufstellung eines Heizherdes nicht dem Fachmann und will es selbst machen, sollte man auf jeden Fall vor dem Kauf einen Blick in die Bedienungsanleitung, Produkterklärung oder Typenschild werfen. Dort sind alle Aufstellinformationen vom Hersteller über den Ofen beschrieben, besonders wichtig, alle Abstände zu brennbaren Bauteilen, seitlich, nach hinten, nach vorne und über dem Heizherd.

Ortsfest gesetzte Öfen und Herde (ohne Brandschutzeinrichtung) und Einrichtungsgegenstände

Auszug aus der ÖNORM B 8311:

Der Mindestabstand von ortsfest gesetzten Öfen und Herden zu Einrichtungsgegenstände mit brennbaren Materialien hat 20cm zu betragen.

Alternativ darf eine im freistenden Zustand selbsttragende, für den Einsatzzweck geeignete Konstruktion aus nichtbrennbaren Materialien (Brandschutzklasse A1) mit einem Wärmedurchlasswiderstand ≥ 0,50 m² x K/W in vollflächig verspachtelter Ausführung vor die Kücheneinbauten mit brennbaren Materialien versetzt werden.

Bei verwendung der zuvor genannten Konstruktion aus nichtbrennbaren Materialien ist ein ortsfest gesetzter Ofen oder Herd hinsichtlich der Aus- und Aufbaustoffen gemäß ÖNORM B 8311 auszuführen:

  • Porenbeton, anwendbar bis maximal 150°C (Mindestdicke 10cm), Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,18 W/(m x K)
  • Kalziumsilikat (Promat) (Mindestdicke 4cm, Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,07 W/(m x K) bei 200°C
  • Vermiculite (Mindestdicke 8cm, Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,15 W/(m x K) bei 200°C

Jedenfalls ist zwischen Herden und Kücheneinbauten eine Hinterlüftung mit einer lichten Weite von mindestens 5cm an der Herdoberfäche vorzusehen.

Bei Herden mit geschlossener Herdplatte müssen Überbauungen mit brennbaren Materialien einen Mindestabstand von 60cm aufweisen. Wenn ein Herd eine öffenbare Herdplatte (z.b. Herdringe) aufweist, so dürfen oberhalb des Herdes keine Überbauungen mit brennbaren Materialien vorgenommen werden. (Abstände vom Hersteller ausgenommen)

Einrichtungsgegenstände mit brennbaren Materialien müssen von Sichtscheiben im Strahlungsbereich seitlich einen Abstand von mindestens 30cm und nach vorne einen Abstand von mindestens 80cm zum Heiztüraußenmaß aufweisen.

Was heißt das jetzt im Klartext.

Zu Bild 14:

Will man einen Küchenherd, der vom Hersteller keine Angaben von Abständen zu brennbaren Bauteilen verfügt, in die Küche zu Holzanbauschränken integrieren, geht man wie folgt vor.

Um die Holzanbauschränke vor der Hitze des Ofens zu schützen muss man, wie in der ÖNORM B 8311 angegeben, eine Konstruktion eines Baustoffs der Brandschutzklasse A1 mit einem Wärmedurchlasswiderstand von ≥ 0,50 m² x K/W errichten. Wie dick diese Konstruktion ist hängt vom Baustoff des Typs A1 ab. Als Beispiel gibt die ÖNORM B 8311 3 Baustoffe des Typs A1 vor, Porenbeton Mindestdicke 10cm, Kalziumsilikat (Promat) Mindestdicke 4cm, Vermiculite Mindestdicke 8cm. Will man einen anderen Baustoff des Typs A1 verwenden, so muss man aus der Produktbeschreibung des Baustoffs die Wärmeleitfähigkeit entnehmen und mit folgender Formel die Dicke der Schutzkonstuktion ermitteln.

Als Beispiel  Porenbeton mit einer Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,18 W/(m x K)

D (in meter) = (Wärmedurchlasswiderstand) x Wärmeleitfähigkeit des A1 Baustoffs     
D (in meter) = 0,50 m² x K/W  x  0,18 W/(m x K)
D = 0,09m  = 9cm       Es wird auf den nächsten cm aufgerundet also 10cm

Hat man die Dicke der Schutzkonstruktion ermittelt, errichtet man diese nach ÖNORM B8311 direkt an dem zu schützenden Holzanbauschrank und lässt zum Ofen mindestens 5cm frei zur Hinterlüftung. Soll beidseitig am Ofen Holzanbauschränke aufgestellt werden, so ist die Vorgehensweise auf der anderen Seite die selbe.

Sind Sie nicht sicher bei der Umsetzung fragen Sie ihren Rauchfangkehrer.

Ortsfest gesetzte Öfen und Herde und brennbare Wände

Auszug aus der ÖNORM B 8311:

Der Mindestabstand von ortsfest gesetzten Öfen und Herden zu Wänden mit brennbaren Materialien hat 20cm bei einem lichten Abstand zur Wand zu betragen.

Alternativ darf eine im freistenden Zustand selbsttragende, für den Einsatzzweck geeignete Konstruktion aus nichtbrennbaren Materialien (Brandschutzklasse A1) mit einem Wärmedurchlasswiderstand ≥ 0,50 m² x K/W in vollflächig verspachtelter Ausführung vor eine Wand aus brennbaren Baustoffen versetzt werden. Die Konstruktion darf auch mit der Wand verbunden werden. Es darf auf die vollflächig Verspachtelung verzichtet werden, wenn die Konstruktion aus nichtbrennbarem Material 2-lagig mit versetzen Fugen ausgeführt wird. Die Konstruktion ist in voller Raumhöhe und seitlich mindestens 20cm über die Feuerstätte hinaus anzubringen. Abweichend dazu darf die Konstruktion zur Seite und nach oben an der Hülle von ortsfest gesetzten Öfen und Herden enden, wenn sichergestellt ist, dass am brennbaren Baustoff eine maximale Temperatur von 85°C nicht überschritten wird.

Bei verwendung der zuvor genannten Konstruktion aus nichtbrennbaren Materialien ist ein ortsfest gesetzter Ofen oder Herd hinsichtlich der Aus- und Aufbaustoffen gemäß ÖNORM B 8311 auszuführen:

  • Porenbeton, anwendbar bis maximal 150°C (Mindestdicke 10cm), Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,18 W/(m x K)
  • Kalziumsilikat (Promat) (Mindestdicke 4cm, Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,07 W/(m x K) bei 200°C
  • Vermiculite (Mindestdicke 8cm, Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,15 W/(m x K) bei 200°C

Jedenfalls ist eine Hinterlüftung mit einer lichten Weite von mindestens 5cm unmittelbar an der Oberfläche vorzusehen.

Die Hinterlüftung ist so auszuführen, dass kein Wärmestau entstehen kann. Es ist eine ausreichende Dimensionierung der Lufteinlässe und Luftauslässe sicherzustellen, sodass die Hinterlüftung gewährleistet ist. Die Lufteinlässe und Luftauslässe können auch mit einem Lüftungsgitter ausgeführt werden. Die Hinterlüftung muss für Reinigungszwecke zugänglich sein.

Wände mit brennbaren Materialien müssen von Sichtscheiben im Strahlungsbereich seitlich einen Abstand von mindestens 30cm und nach vorne einen Abstand von mindestens 80cm zum Heiztüraußenmaß aufweisen.