Heizherde / Küchenherde
Alles über Heizherde: Modelle, Tipps und Kaufberatung.
Was ist ein Heizherd?
Ein Heizherd ist ein traditioneller Küchenherd, der sowohl zum Kochen als auch zum Heizen verwendet wird. Er wird typischerweise mit Holz oder Kohle befeuert und kann eine gemütliche Wärme in Ihrem Zuhause erzeugen.
Worauf Sie beim Kauf eines Heizherds achten sollten
- Heizleistung
Als Faustformel gilt (bei einer Raumhöhe von 2,50 m): Bei älteren Gebäuden (Baujahr vor 1977 ohne Wärmeschutzstandard) 1kW/6- 8m², bei neueren Gebäuden 1kW/10-12m², bei Gebäuden mit Niedrigenergie oder Passivstandard 1kW/14-20m² - Größe des Kochfelds
- Material und Verarbeitung
- Sicherheitsmerkmale
Was ist bei der Aufstellung eines Heizherds zu beachten?
Informationen kurz und knapp, ausführlicher im unteren Text.
Heizherde werden überwiegend in Küchen aufgestellt. Hierbei soll sich der Heizherd optimal in das Küchenbild integrieren, was meist heiß das der Heizherd direkt an Holzeinbauschränke angrenzen soll. Viele Hersteller haben mittlerweile darauf reagiert und haben in ihren Herden eine Brandschutzvorrichtung eingebaut, wodurch es möglich ist den seitliche Abstand zu brennbaren Bauteilen auf 0cm zu minimieren.
Ob der Heizherd seiner Wahl über eine Brandschutzeinrichtung verfügt, muss man bei Onlinekäufen vorher in der Bedienungsanleitung oder in der Produkterklärung überprüfen. Ansonsten sollte der Verkäufer darüber infomieren.
Überlässt man die Aufstellung eines Heizherdes nicht dem Fachmann und will es selbst machen, sollte man auf jeden Fall vor dem Kauf einen Blick in die Bedienungsanleitung, Produkterklärung oder Typenschild werfen. Dort sind alle Aufstellinformationen vom Hersteller über den Ofen beschrieben, besonders wichtig, alle Abstände zu brennbaren Bauteilen, seitlich, nach hinten, nach vorne und über dem Heizherd.
Ortsfest gesetzte Öfen und Herde (ohne Brandschutzeinrichtung) und Einrichtungsgegenstände
Auszug aus der ÖNORM B 8311:
Der Mindestabstand von ortsfest gesetzten Öfen und Herden zu Einrichtungsgegenstände mit brennbaren Materialien hat 20cm zu betragen.
Alternativ darf eine im freistenden Zustand selbsttragende, für den Einsatzzweck geeignete Konstruktion aus nichtbrennbaren Materialien (Brandschutzklasse A1) mit einem Wärmedurchlasswiderstand ≥ 0,50 m² x K/W in vollflächig verspachtelter Ausführung vor die Kücheneinbauten mit brennbaren Materialien versetzt werden.
Bei verwendung der zuvor genannten Konstruktion aus nichtbrennbaren Materialien ist ein ortsfest gesetzter Ofen oder Herd hinsichtlich der Aus- und Aufbaustoffen gemäß ÖNORM B 8311 auszuführen:
- Porenbeton, anwendbar bis maximal 150°C (Mindestdicke 10cm), Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,18 W/(m x K)
- Kalziumsilikat (Promat) (Mindestdicke 4cm, Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,07 W/(m x K) bei 200°C
- Vermiculite (Mindestdicke 8cm, Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,15 W/(m x K) bei 200°C
Jedenfalls ist zwischen Herden und Kücheneinbauten eine Hinterlüftung mit einer lichten Weite von mindestens 5cm an der Herdoberfäche vorzusehen.
Bei Herden mit geschlossener Herdplatte müssen Überbauungen mit brennbaren Materialien einen Mindestabstand von 60cm aufweisen. Wenn ein Herd eine öffenbare Herdplatte (z.b. Herdringe) aufweist, so dürfen oberhalb des Herdes keine Überbauungen mit brennbaren Materialien vorgenommen werden. (Abstände vom Hersteller ausgenommen)
Einrichtungsgegenstände mit brennbaren Materialien müssen von Sichtscheiben im Strahlungsbereich seitlich einen Abstand von mindestens 30cm und nach vorne einen Abstand von mindestens 80cm zum Heiztüraußenmaß aufweisen.
Was heißt das jetzt im Klartext.
Zu Bild 14:
Will man einen Küchenherd, der vom Hersteller keine Angaben von Abständen zu brennbaren Bauteilen verfügt, in die Küche zu Holzanbauschränken integrieren, geht man wie folgt vor.
Um die Holzanbauschränke vor der Hitze des Ofens zu schützen muss man, wie in der ÖNORM B 8311 angegeben, eine Konstruktion eines Baustoffs der Brandschutzklasse A1 mit einem Wärmedurchlasswiderstand von ≥ 0,50 m² x K/W errichten. Wie dick diese Konstruktion ist hängt vom Baustoff des Typs A1 ab. Als Beispiel gibt die ÖNORM B 8311 3 Baustoffe des Typs A1 vor, Porenbeton Mindestdicke 10cm, Kalziumsilikat (Promat) Mindestdicke 4cm, Vermiculite Mindestdicke 8cm. Will man einen anderen Baustoff des Typs A1 verwenden, so muss man aus der Produktbeschreibung des Baustoffs die Wärmeleitfähigkeit entnehmen und mit folgender Formel die Dicke der Schutzkonstuktion ermitteln.
Als Beispiel Porenbeton mit einer Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,18 W/(m x K)
D (in meter) = (Wärmedurchlasswiderstand) x Wärmeleitfähigkeit des A1 Baustoffs
D (in meter) = 0,50 m² x K/W x 0,18 W/(m x K)
D = 0,09m = 9cm Es wird auf den nächsten cm aufgerundet also 10cm
Hat man die Dicke der Schutzkonstruktion ermittelt, errichtet man diese nach ÖNORM B8311 direkt an dem zu schützenden Holzanbauschrank und lässt zum Ofen mindestens 5cm frei zur Hinterlüftung. Soll beidseitig am Ofen Holzanbauschränke aufgestellt werden, so ist die Vorgehensweise auf der anderen Seite die selbe.
Sind Sie nicht sicher bei der Umsetzung fragen Sie ihren Rauchfangkehrer.
Ortsfest gesetzte Öfen und Herde und brennbare Wände
Auszug aus der ÖNORM B 8311:
Der Mindestabstand von ortsfest gesetzten Öfen und Herden zu Wänden mit brennbaren Materialien hat 20cm bei einem lichten Abstand zur Wand zu betragen.
Alternativ darf eine im freistenden Zustand selbsttragende, für den Einsatzzweck geeignete Konstruktion aus nichtbrennbaren Materialien (Brandschutzklasse A1) mit einem Wärmedurchlasswiderstand ≥ 0,50 m² x K/W in vollflächig verspachtelter Ausführung vor eine Wand aus brennbaren Baustoffen versetzt werden. Die Konstruktion darf auch mit der Wand verbunden werden. Es darf auf die vollflächig Verspachtelung verzichtet werden, wenn die Konstruktion aus nichtbrennbarem Material 2-lagig mit versetzen Fugen ausgeführt wird. Die Konstruktion ist in voller Raumhöhe und seitlich mindestens 20cm über die Feuerstätte hinaus anzubringen. Abweichend dazu darf die Konstruktion zur Seite und nach oben an der Hülle von ortsfest gesetzten Öfen und Herden enden, wenn sichergestellt ist, dass am brennbaren Baustoff eine maximale Temperatur von 85°C nicht überschritten wird.
Bei verwendung der zuvor genannten Konstruktion aus nichtbrennbaren Materialien ist ein ortsfest gesetzter Ofen oder Herd hinsichtlich der Aus- und Aufbaustoffen gemäß ÖNORM B 8311 auszuführen:
- Porenbeton, anwendbar bis maximal 150°C (Mindestdicke 10cm), Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,18 W/(m x K)
- Kalziumsilikat (Promat) (Mindestdicke 4cm, Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,07 W/(m x K) bei 200°C
- Vermiculite (Mindestdicke 8cm, Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,15 W/(m x K) bei 200°C
Jedenfalls ist eine Hinterlüftung mit einer lichten Weite von mindestens 5cm unmittelbar an der Oberfläche vorzusehen.
Die Hinterlüftung ist so auszuführen, dass kein Wärmestau entstehen kann. Es ist eine ausreichende Dimensionierung der Lufteinlässe und Luftauslässe sicherzustellen, sodass die Hinterlüftung gewährleistet ist. Die Lufteinlässe und Luftauslässe können auch mit einem Lüftungsgitter ausgeführt werden. Die Hinterlüftung muss für Reinigungszwecke zugänglich sein.
Wände mit brennbaren Materialien müssen von Sichtscheiben im Strahlungsbereich seitlich einen Abstand von mindestens 30cm und nach vorne einen Abstand von mindestens 80cm zum Heiztüraußenmaß aufweisen.